Steuerberatung
Ratgeber
Von Tim Heymann
29.10.2025
Du willst wechseln – aber Fragen wie „Wie ist meine Kündigungsfrist?“ und „Wann kündige ich am besten?“ sind noch offen? Hier bekommst du die Rechts‑Basics in 60 Sekunden, einen einfachen Rückwärts‑Zeitplan (inkl. Beispielrechnungen) und eine Übergabe‑Checkliste speziell für die Kanzlei‑Praxis.
Deine Rechts‑Basics
Was gilt grundsätzlich?
Arbeitnehmer‑Kündigung: vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. „Vier Wochen“ sind 28 Tage. Buzer+1
Probezeit (max. 6 Monate): 2 Wochen Kündigungsfrist – zu jedem Kalendertag möglich. Buzer
Schriftform zwingend: Kündigung nur im Original mit Unterschrift – E‑Mail/Scan/Fax sind unwirksam. Gesetze im Internet
Gleichlauf im Vertrag: Längere Arbeitgeber‑Fristen dürfen vertraglich auch für dich gelten; deine Frist darf nie länger sein als die des Arbeitgebers. Buzer
Befristet? Ordentliche Kündigung nur, wenn vertraglich/tariflich erlaubt (§ 15 TzBfG). Gesetze im Internet
Zugang bestimmt den Start der Frist: Die Kündigung gilt als zugegangen, wenn sie in deinen Arbeitgeber‑Machtbereich gelangt und üblicherweise Kenntnis genommen werden kann (z. B. Briefkasten). Sichere den Zugang (Empfangsbestätigung/Einwurf‑Einschreiben). TCI Rechtsanwälte+1
Zeitplan rückwärts – so planst du deinen Wechsel ohne Leerlauf
Schritt 1: Erst Angebot sichern, dann kündigen
Ideal: Neuen Vertrag unterschreiben → dann kündigen. So vermeidest du Lücken und hältst Verhandlungsspielraum. Spätestens 3 Monate vor Beschäftigungsende arbeitsuchend melden (§ 38 SGB III), falls es doch zu einer Lücke kommt. Gesetze im Internet
Schritt 2: Termin wählen – 15. oder Monatsende
Beispiel A (außerhalb Probezeit):
Zugang am 16.08. → 28 Tage = 13.09. → nächster zulässiger Termin = 15.09.Beispiel B:
Zugang am 20.08. → 28 Tage = 17.09. → nächster zulässiger Termin = 30.09.Probezeit:
Zugang am 20.08. → Ende +14 Tage = 03.09. (ohne Bindung an 15./Monatsende). Finanztip+1
Übergabe in der Kanzlei – die kompakte Checkliste
Fristen & Abgaben: USt‑VA, LSt‑Anmeldungen, SV‑Meldungen, E‑Rechnung, Fristenkalender.
Mandatsstatus dokumentieren: FiBu‑Stand, Jahresabschlüsse, Lohnfälle, offene Punkte, Ansprechpartner.
Tools & Datenschutz: Zugänge (DATEV etc.) übergeben/entziehen; keine Mandanten‑/Personaldaten mitnehmen (DSGVO/BDSG).
Resturlaub/Überstunden: Urlaub möglichst nehmen; sonst Abgeltung prüfen (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Gesetze im Internet
Arbeitszeugnis: Anspruch auf schriftliches (qualifiziertes) Zeugnis (§ 109 GewO). Dejure
So kündigst du formal richtig – Mini‑Leitfaden
Form & Versand
Schriftform, Original‑Unterschrift, klarer Termin („… zum 30.09.2025, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“). Gesetze im Internet
Zugang beweisen: Persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung oder Einwurf‑Einschreiben. TCI Rechtsanwälte
Wenn dir gekündigt wurde
Du willst die Kündigung prüfen lassen? 3‑Wochen‑Frist für die Kündigungsschutzklage ab Zugang (§ 4 KSchG) beachten. In Kleinbetrieben (i. d. R. ≤ 10 Mitarbeitende) gilt das KSchG meist nicht – allgemeine Grenzen (z. B. Diskriminierungsverbot) bleiben. Gesetze im Internet+1
Hinweis: keine Rechtsberatung. Sonderfälle (Tarifbindung, Schwerbehinderung, Elternzeit etc.) bitte individuell abklären.
Meinung
„Sicherheit vor Tempo: Erst Angebot, dann Kündigung – und eine saubere Übergabe. So wechselst du selbstbewusst statt nervös.“
Fazit
Du willst wechseln, aber ohne Risiko. Wähle deinen nächsten Schritt:
60‑Sekunden‑Quick‑Check
Gib deine Präferenzen an (z. B. Standort, Remote‑Anteil, Aufgaben, Gehaltsziel). Wir zeigen dir in Echtzeit, wie viele Jobs aus unserem aktuellen Kundenbestand potenziell zu dir passen.
👉 Quick‑Check starten15‑Minuten‑Sparring mit Bridges
Wir schärfen gemeinsam deinen Zeitplan, prüfen konkrete Optionen und und verhandlungsfeste Next Steps.
👉 Termin sichern
Kleiner Pro‑Tipp: Mach zuerst den Quick‑Check und hol dir danach im 15‑Minuten‑Sparring die nächsten konkreten Schritte.
FAQ
Gilt in der Probezeit immer „2 Wochen zu jedem Tag“?
Ja – bis zu 6 Monate Probezeit, mindestens 2 Wochen Kündigungsfrist; Endtermine 15./Monatsende gelten dann nicht. Buzer
Mein Vertrag setzt für mich die gleichen (verlängerten) Fristen wie für den Arbeitgeber fest. Ist das erlaubt?
Ja – „Gleichlauf“ ist zulässig; deine Frist darf nicht länger sein als die des Arbeitgebers (§ 622 Abs. 6 BGB). Buzer
Kann ich per E‑Mail kündigen?
Nein. Schriftform mit Original‑Unterschrift ist Pflicht; elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 623 BGB). Gesetze im Internet
Quellen (Auswahl)
§ 622 BGB – Kündigungsfristen (Grundfrist, Probezeit, Gleichlauf, Kleinbetriebsklausel). Buzer
§ 623 BGB – Schriftform, elektronische Form ausgeschlossen. Gesetze im Internet
§ 4 KSchG – Drei‑Wochen‑Frist Kündigungsschutzklage. Gesetze im Internet
§ 38 SGB III – Arbeitsuchendmeldung spätestens 3 Monate vor Ende. Gesetze im Internet
§ 15 TzBfG – Ordentliche Kündigung befristeter Verträge nur bei Öffnungsklausel. Gesetze im Internet
§ 7 Abs. 4 BUrlG – Urlaubsabgeltung bei Beendigung. Gesetze im Internet
„Zugang“ der Kündigung (BAG‑Linie, 2025 bestätigt). TCI Rechtsanwälte
„Vier Wochen sind 28 Tage“ (Praxis‑Hinweis). Finanztip


